Küstenschutz

In Zusammenarbeit mit den Behörden von Land und Bund liegt der Küstenschutz für die Insel Sylt in der Hand des LZVs. Neben der Koordinierung, Organisation, Planung und Umsetzung von Maßnahmen gehören zu den Aufgaben:

Sandvorspülungen
Die im Herbst und Winter entstandenen Schäden und Sandverluste an der Westküste werden im Frühjahr bei der jährlich stattfindenden Strandbereisung festgestellt. Die Koordination liegt beim LZV, die weitere Planung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen beim Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN). Dazu werden abhängig vom Wetter in den Monaten April bis Oktober Sandvorspülungen und Riffaufspülungen durchgeführt.

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Ostküstenschutz
Auch hier werden die Arbeiten zur Sicherung in Zusammenarbeit mit dem LKN geplant und durchgeführt. Zu den Maßnahmen gehören:

  • Sandersatzmaßnahmen in Form von Aufschüttungen mit geeigneten Material
  • Lahnungsbauten




  • Erstellen von Buschkisten



  • Reparatur der Deckwerke



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Buhnen
Die zur Küstensicherung gebauten Buhnen sollten ursprünglich küstenparallele Längsströmungen unterbrechen und so den Sandverlust vermindern. Inzwischen ist jedoch festgestellt worden, dass sie einen eher geringen bis keinen Nutzen für den Küstenschutz darstellen und sogar eine erhebliche Gefahr darstellen. Besonders die älteren Stahlbuhnen korrodieren und bilden scharfe Schnittkanten. In den Buhnenfeldern der Betonbuhnen entstehen im Wasser Unterströmungen, die für Schwimmer durch die Sogwirkung auf das Meer zur Gefahr werden.
Daher werden die Buhnen falls es Wetter und Tide zulassen, aus dem Sand freigespült oder gezogen und vom Strand entfernt.

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Dünen- und Binnendünenschutz
Der Schutz der Dünen und Binnendünen wird seit 1993 durch das mit allen Naturschutzbehörden abgestimmte Besucherlenkungskonzept gewährleistet. Um einen Vertritt des empfindlichen Dünenbewuchses zu verhindern, wurden Trampelpfade geschlossen und offizielle Wege ausgewiesen und mit Nummern versehen. Zur besseren Information sind Schilder aufgestellt, die die jeweils ansässige Tier- und Pflanzenwelt sowie die offiziellen Wege darstellen. Zum Schutz der Gebiete setzt der LZV Landschaftswarte ein, die in regelmäßigen Abständen kontrollieren.